„Ein ‚Mehr‘ an Demokratie muss vor Partikularinteressen geschützt werden“

11. Januar 2012 – Die Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Katja Suding zum Antrag der liberalen Fraktion für ein 20-prozentiges Beteiligungsquorum bei bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden:

„Die FDP-Fraktion trägt den Kompromiss aller Bürgerschaftsfraktionen und der Initiative ‚Mehr Demokratie‘ für eine Reform der Volksgesetzgebung weiter mit. Wir wollen die Volksgesetzgebung möglichst im Einvernehmen mit allen Fraktionen und der Initiative weiter stärken. Gerade die Beteiligung der Hamburger an regional relevanten Entscheidungen ist uns wichtig.

Das bedeutet aber nicht, dass wir ein als notwendig erkanntes Beteiligungsquorum ad acta legen: Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass ohne ein relevantes Quorum am Ende gesamtbezirkliche Angelegenheiten häufig ausschließlich nach lokalen Interessen entschieden werden. So haben zuletzt gerade 14 % der Wahlberechtigten im Bezirk Nord über die weithin als sinnvoll angesehene Neuplanung ‚Langenhorn 73‘ abgestimmt und sie im Ergebnis verhindert. Nach Auswertung der Regelungen in anderen Regionen halten wir eine 20-prozentige Mindestbeteiligung der Wahlberechtigten an einem bezirklichen Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid für sinnvoll. Dies dürfte auch die Akzeptanz solcher Entscheidungen erhöhen.

Deshalb werben wir mit unserem Antrag für das Beteiligungsquorum. Wir wissen, dass eine solche Regelung in fast allen Bürgerschaftsfraktionen als richtig angesehen wird. Dann sollten wir Parlamentarier auch gemeinsam den Mut aufbringen, das als richtig Erkannte durchzusetzen!“